Die Feuerwehren halten eine sogenannte Grundausstattung vor. Nicht jede Feuerwehr verfügt über alle größeren Lösch- und Rettungsgeräte, wie z.B. Drehleiter, Schaumlöscher, Rettungsschere usw. Die Feuerwehren sind mit ihrer Standard- und Sonderausrüstung in den Alarmplänen erfasst und so ist es dem Disponenten in der Eisnatzzentrale möglich, zur örtlich zuständigen Feuerwehr nötigenfalls auch die Feuerwehren zu alarmieren, die über das entsprechende Großgerät für den akuten Einsatzfall verfügen.
Die Feuerwehren sind verpflichtet, die ILS über die Einsatzbereitschaft ihrer Fahrzeuge, Geräte und sonstiger Einsatzmittel auf dem Laufenden zu halten.