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Allgemeines zu Ausrüstung und Fahrzeugen

Die Feuerwehren halten eine sogenannte Grundausstattung vor. Nicht jede Feuerwehr verfügt über alle größeren Lösch- und Rettungsgeräte, wie z.B. Drehleiter, Schaumlöscher, Rettungsschere usw. Die Feuerwehren sind mit ihrer Standard- und Sonderausrüstung in den Alarmplänen erfasst und so ist es dem Disponenten in der Eisnatzzentrale möglich, zur örtlich zuständigen Feuerwehr nötigenfalls auch die Feuerwehren zu alarmieren, die über das entsprechende Großgerät für den akuten Einsatzfall verfügen.

Die Feuerwehren sind verpflichtet, die ILS über die Einsatzbereitschaft ihrer Fahrzeuge, Geräte und sonstiger Einsatzmittel auf dem Laufenden zu halten.

Pflege und Wartung

Dass Fahrzeuge und Ausrüstung immer einsatzbereit sind, gehört zu den Obliegenheiten des Gerätewarts. Natürlich wird er von den Kameradinnen und Kameraden bei seiner verantwortuingsvollen Arbeit unterstützt.

Kraftfahrzeuge werden regelmäßig beim TÜV vorgefahren. Ebenso werden nach jedem Einsatz Ausrüstung und Tankfüllung ergänzt. In der Halle sind die Fahrzeuge an elektrische Ladeeinrichtungen angeschlossen, damit die Batterien des Kfz und  der Funkanlage immer geladen.

Atemschutzgeräte

Die Atemschutzgeräte sind die Lebensversicherung der Atemschutzgeräteträger und bedürfen daher einer besonderen Überwachung ihrer Funkionalität. Daher ist ein besonders ausgebildeter Fachmann für diesen Bereich eingesetzt.