Allgemeine Informationen

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Hohenberg leisten die aktiven Mitglieder ihren Dienst ehrenamtlich, Sie gehen einem ganz normalen Alltag nach. Alarmiert werden sie im Regelfall über ihre tragbaren Meldeempfänger. Sie werden von ihrem Arbeitsplatz weggerufen oder aus ihrer Freizeit gerissen. Nach der Alarmierung eilen sie sofort zum Feuerwehrgerätehaus, um ihre Einsatzkleidung anzuziehen und sich entsprechend auszurüsten. Mit den dort bereit stehenden Fahrzeugen fahren sie zum Einsatzort.

In Bayern regelt das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) die Aufgaben der Feuerwehr und die Pflichten des Staates, der Landkreise und der Gemeinden für die Wehren. Es ist Pflichtaufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen geleistet wird (technischer Hilfsdienst), soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Sie sind verpflichtet, in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Außerdem müssen sie die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitstellen und unterhalten. (Art 1)

Die Landkreise haben den Feuerwehren die Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen, die für den überörtlichen Einsatz erforderlich sind, zu beschaffen, zu unterhalten und die notwendigen Zuschüsse zu gewähren (Art 2).

Der Freistaat fördert den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst und unterstützt die Gemeinden und Landkreise in diesen Aufgabenbereich mit Zuwendungen. Er unterhält auch die Landesfeuerwehrschulen (Art. 3).

Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst werden durch gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren) und durch Werkfeuerwehren besorgt. Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden (Art. 4/I).

Die Feuerwehren sind verpflichtet, Sicherheitswachen zu stellen, wenn dies von der Gemeinde angeordnet oder auf Grund besonderer Vorschriften notwendig ist und die Sicherheitswache rechtzeitig angefordert wird. Das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen ist nur insoweit ihre Aufgabe, als es zur Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist (Art. 4/II).

Andere Aufgaben dürfen die Feuerwehren nur ausführen, wenn ihre Einsatzbereitschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird (Art. 4/III).

Die freiwillige Feuerwehr der Stadt Hohenberg a.d., Eger wird als Verein (Art. 5/I) geführt und besteht aus einer aktiven Einsatzabteilung, einer Jugendabteilung, einer Kinderfeuerwehr, den passiven Mitgliedern und den fördernden Mitgliedern. Passives Mitglied wird, wer aus Altersgründen (mit Erreichen des 63. Lebensjahres) aus dem aktiven Dienst ausscheidet. Fördernde Mitglieder sind solche, die ohne aktiven Dienst geleistet zu haben der Feuerwehr beitreten.

Aufgaben

Längst Hat sich die Feuerwehr von einer reinen Feuerschutztruppe zu einer für Sicherheit der Bevölkerung nicht mehr wegzudenkenden Institution entwickelt, deren  Aufgaben sich mit den Schlagworten 

  • Löschen
  • Schützen
  • Retten
  • Bergen

umreißen lassen.

Löschen, die ursprüngliche und bekannteste Aufgabe der Feuerwehr ist, wie der Name schon sagt, das Bekämpfen des Feuers. Für die Bekämpfung von Kleinstfeuern, über den Brand von Wohn- und Geschäftshäusern bis hin zu Bränden in Industrieanlagen müssen die Feuerwehren heute gerüstet sein. Es wird nicht mehr nur mit Wasser gelöscht. Bei Elektroanlagen und Chemikalien wäre das sogar fatal. Hier setzt man unter anderem auch Schaum, Kohlendioxid oder andere moderne Löschmittel ein. Im Laufe der Zeit ist jedoch die Zahl der Brandeinsätze immer mehr zurückgegangen. Die Feuerwehr entwickelt sich immer mehr zu einer modernen Hilfeleistungsorganisation.

Schützen zählen wir Maßnahmen, die Elemente des vorbeugenden Brandschutzes genauso beinhalten wie Maßnahmen zum Umweltschutz. Durch Aufklärungsveranstaltungen und Brandschutzerziehung soll auf Gefahren aufmerksam gemacht und richtiges Verhalten in Notsituationen aufgezeigt werden. Der Brandschutz in Industrie- und Handwerksbetrieben wird immer wichtiger; sei es durch eigene betriebliche, durch öffentliche Feuerwehren oder die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Darüber hinaus wird die Feuerwehr im Rahmen behördlicher Baugenehmigungsverfahren häufig hinzugezogen und um Stellungnahme gebeten. Durch die Beseitigung bzw. Eindämmung von Ölspuren und dem Schutz vor chemischen, biologischen und atomaren Gefahren schützt die Feuerwehr Mensch und Natur gleichermaßen.

Retten von Menschen und Tieren aus Zwangslagenist ist die vornehmste und wohl wichtigste Aufgabe der Feuerwehr. Das Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen, und/oder das Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen. Tätigkeitsfelder hierfür sind z. B. Feuer, Überschwemmungen oder Verkehrsunfälle.

Die Feuerwehr wird beim Bergen von verstorbenen Menschen, Tieren oder Sachgütern eingesetzt. Vor allem die Bergung von Sachwerten ist eine der weiteren Aufgaben, denen sich die moderne Feuerwehr heute widmen muss. Ob ein verunfalltes Fahrzeug wieder auf die Fahrbahn gebracht werden muss, ob leck geschlagene Tanks oder auslaufende Gefahrstoffe umgepumpt werden müssen, die Feuerwehr muss dafür gerüstet sein.